RS OGH 2022/11/15 15Os155/15f, 11Os56/22b

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 15.11.2022
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Norm

StGB idF BGBl I 2002/134 §20 Abs1

Rechtssatz

Dem an der Gesellschaft beteiligten Geschäftsführer einer GmbH steht auch dann eine angemessene Entlohnung zu, wenn sich das Unternehmen in einer wirtschaftlichen Krise befindet. Erst durch den darüber hinausgehenden Betrag tritt eine unrechtmäßige Bereicherung ein.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2016:RS0130726

Im RIS seit

02.06.2016

Zuletzt aktualisiert am

23.01.2023
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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