Norm
StGB idF BGBl I 2002/134 §20 Abs1Rechtssatz
Dem an der Gesellschaft beteiligten Geschäftsführer einer GmbH steht auch dann eine angemessene Entlohnung zu, wenn sich das Unternehmen in einer wirtschaftlichen Krise befindet. Erst durch den darüber hinausgehenden Betrag tritt eine unrechtmäßige Bereicherung ein.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2016:RS0130726Im RIS seit
02.06.2016Zuletzt aktualisiert am
23.01.2023