RS OGH 2022/12/20 17Ob4/10b, 4Ob76/13z, 4Ob22/19t, 4Ob193/22v

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Veröffentlicht am 20.12.2022
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Norm

MuSchG 1990 §4 Abs2
Verordnung (EG) Nr 6/2002 des Rates über das Gemeinschaftsgeschmacksmuster 32002R0006 GGVO Art6
Verordnung (EG) Nr 6/2002 des Rates über das Gemeinschaftsgeschmacksmuster 32002R0006 GGVO Art10

Rechtssatz

Auch die Farbe kann eines der Merkmale eines Gemeinschaftsgeschmacksmusters sein, das den Gesamteindruck prägt. Ob das der Fall ist, entscheidet der Anmelder bei der Anmeldung. Das Merkmal der Farbe kann jedoch nur dann herangezogen werden, wenn die Wiedergabe als farbige Wiedergabe erkennbar ist.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2010:RS0126202

Im RIS seit

19.10.2010

Zuletzt aktualisiert am

15.03.2023
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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