RS OGH 2023/1/25 7Ob224/15i, 7Ob125/22s

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Veröffentlicht am 25.01.2023
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Rechtssatz

Der vom Haftpflichtversicherer geschuldete Rechtsschutz wird durch Übernahme der für die Verteidigung gegen den Haftpflichtanspruch erforderlichen Kosten gewährt. Demgemäß sind nur jene außergerichtlichen Vertretungskosten gedeckt, die versicherte Schadenersatzansprüche betreffen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2016:RS0130708

Im RIS seit

30.05.2016

Zuletzt aktualisiert am

07.03.2023
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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