Norm
EheG §81Rechtssatz
Während der Ehe erworbene „Familientiere“ unterliegen der Aufteilung nach §§ 81ff EheG.Während der Ehe erworbene „Familientiere“ unterliegen der Aufteilung nach Paragraphen 81 f, f, EheG.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2023:RS0134347Im RIS seit
13.06.2023Zuletzt aktualisiert am
13.06.2023