Norm
EO §7 Abs3 EaRechtssatz
§ 7 Abs 3 EO ist auf Fälle, in denen (nur) eine Rechtskraftbestätigung gesetzwidrig oder irrtümlich erteilt wurde, analog anzuwenden.Paragraph 7, Absatz 3, EO ist auf Fälle, in denen (nur) eine Rechtskraftbestätigung gesetzwidrig oder irrtümlich erteilt wurde, analog anzuwenden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2009:RS0124932Im RIS seit
25.07.2009Zuletzt aktualisiert am
10.03.2023