RS OGH 2023/2/23 12Os63/15d; 12Os58/15v; 12Os153/18v; 12Os60/19v; 12Os10/20t; 12Os129/22w

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Veröffentlicht am 23.02.2023
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Rechtssatz

Der Tatbestand des Raubes schützt nicht nur fremdes Vermögen, sondern auch das höchstpersönliche Rechtsgut der Willensfreiheit. Es ist daher von gleichartiger Idealkonkurrenz auszugehen, wenn der Täter das höchstpersönliche Rechtsgut der Willensfreiheit von mehreren Rechtsgutsträgern verletzt.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2015:RS0130302

Im RIS seit

03.11.2015

Zuletzt aktualisiert am

26.06.2023
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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