Norm
ZPO §419Rechtssatz
Das Oberlandesgericht wird funktionell als Erstgericht tätig, wenn es über einen Antrag auf Berichtigung seiner Berufungsentscheidung nach Rechtskraft und damit außerhalb des Berufungsverfahrens entscheidet. Der Rekurs gegen den Berichtigungsbeschluss des Oberlandesgerichts ist daher beim Oberlandesgericht einzubringen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2012:RS0128301Im RIS seit
07.01.2013Zuletzt aktualisiert am
12.05.2023