RS OGH 2023/4/19 15Os23/23f

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 19.04.2023
beobachten
merken

Rechtssatz

Die als Moment der Entschuldigung angesprochene Entrüstung über das Verhalten eines anderen stellt - als naturgemäß subjektives Kriterium - stets auf dessen Wahrnehmung durch den Entrüsteten ab, die - lege non distinguente - durch unmittelbare eigene Perzeption oder aber mediatisiert durch Erfassung fremder Berichterstattung erfolgen kann.

Entscheidungstexte

  • RS0134361">15 Os 23/23f
    Entscheidungstext OGH 19.04.2023 15 Os 23/23f
    Hier: Entrüstung infolge Lesens eines online veröffentlichten Zeitungsartikels über die Tötung einer Mutter durch ihren Ehemann. (T1)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2023:RS0134361

Im RIS seit

20.06.2023

Zuletzt aktualisiert am

20.06.2023
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten