Norm
StGB §115 Abs3Rechtssatz
Die als Moment der Entschuldigung angesprochene Entrüstung über das Verhalten eines anderen stellt - als naturgemäß subjektives Kriterium - stets auf dessen Wahrnehmung durch den Entrüsteten ab, die - lege non distinguente - durch unmittelbare eigene Perzeption oder aber mediatisiert durch Erfassung fremder Berichterstattung erfolgen kann.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2023:RS0134361Im RIS seit
20.06.2023Zuletzt aktualisiert am
20.06.2023