RS OGH 2023/4/19 15Os23/23f

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Veröffentlicht am 19.04.2023
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Rechtssatz

Für die Eignung eines Verhaltens, eine als allgemein begreiflich beurteilbare Entrüstung auszulösen - wie auch für das Vorliegen der erforderlichen Spontanität hinsichtlich des Tatbestandselements des Sich-Hinreißenlassens - kommt es per se nicht auf den Zeitpunkt des die Entrüstung auslösenden Verhaltens des Beleidigten an, sondern auf dessen Kenntnisnahme durch den Täter.

Entscheidungstexte

  • RS0134360">15 Os 23/23f
    Entscheidungstext OGH 19.04.2023 15 Os 23/23f
    Hier: Erfahren vom die Entrüstung auslösenden Verhalten durch das Lesen eines online veröffentlichten Zeitungsartikels drei Tage später. (T1)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2023:RS0134360

Im RIS seit

20.06.2023

Zuletzt aktualisiert am

20.06.2023
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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