Norm
StGB §115 Abs3Rechtssatz
Für die Eignung eines Verhaltens, eine als allgemein begreiflich beurteilbare Entrüstung auszulösen - wie auch für das Vorliegen der erforderlichen Spontanität hinsichtlich des Tatbestandselements des Sich-Hinreißenlassens - kommt es per se nicht auf den Zeitpunkt des die Entrüstung auslösenden Verhaltens des Beleidigten an, sondern auf dessen Kenntnisnahme durch den Täter.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2023:RS0134360Im RIS seit
20.06.2023Zuletzt aktualisiert am
20.06.2023