Norm
ArbVG §41Rechtssatz
Während des Bestandes eines von und für sämtliche Bediensteten am Standort gewählten "Angestelltenbetriebsrates" bleibt kein Raum für eine Wahl eines gesonderten Arbeiterbetriebsrat. Dies gilt auch, wenn ein Verfahren über die Anfechtung dieser Betriebsratswahl eingeleitet wurde.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2023:RS0134339Im RIS seit
06.06.2023Zuletzt aktualisiert am
06.07.2023