Norm
KBGG §6 Abs1Rechtssatz
Die Ruhensbestimmung des § 6 Abs 1 KBGG gilt auch dann, wenn der Vater der Bezieher des Kinderbetreuungsgelds ist. Verfassungsrechtliche Bedenken gegen diese Regelung bestehen nicht.Die Ruhensbestimmung des Paragraph 6, Absatz eins, KBGG gilt auch dann, wenn der Vater der Bezieher des Kinderbetreuungsgelds ist. Verfassungsrechtliche Bedenken gegen diese Regelung bestehen nicht.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2012:RS0127557Im RIS seit
05.03.2012Zuletzt aktualisiert am
23.06.2023