Norm
ASVG §67a Abs4Rechtssatz
Der Anfechtungsausschluss des § 67a Abs 4 ASVG bezieht sich nicht bloß auf die Zahlung des Auftraggebers an das Dienstleistungszentrum AGH, sondern auch auf eine Verrechnung nach § 67a Abs 6 ASVG.Der Anfechtungsausschluss des Paragraph 67 a, Absatz 4, ASVG bezieht sich nicht bloß auf die Zahlung des Auftraggebers an das Dienstleistungszentrum AGH, sondern auch auf eine Verrechnung nach Paragraph 67 a, Absatz 6, ASVG.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2023:RS0134342Im RIS seit
12.06.2023Zuletzt aktualisiert am
12.06.2023