Norm
ASVG §333Rechtssatz
Im unmittelbaren Anwendungsbereich des § 1014 ABGB, auch im Bereich der analogen Anwendung, ist - außerhalb des § 333 ASVG - die Geltendmachung von Personenschäden möglich.Im unmittelbaren Anwendungsbereich des Paragraph 1014, ABGB, auch im Bereich der analogen Anwendung, ist - außerhalb des Paragraph 333, ASVG - die Geltendmachung von Personenschäden möglich.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2023:RS0134366Im RIS seit
21.06.2023Zuletzt aktualisiert am
21.06.2023