RS OGH 2023/5/16 2Ob134/09h; 2Ob91/23f

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Veröffentlicht am 16.05.2023
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Rechtssatz

Die (dispositive) Regelung des § 1014 ABGB ist auch auf andere Fälle einer Tätigkeit im fremden Interesse analog anwendbar.Die (dispositive) Regelung des Paragraph 1014, ABGB ist auch auf andere Fälle einer Tätigkeit im fremden Interesse analog anwendbar.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2010:RS0125786

Im RIS seit

31.05.2010

Zuletzt aktualisiert am

21.06.2023
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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