Rechtssatz
Die (dispositive) Regelung des § 1014 ABGB ist auch auf andere Fälle einer Tätigkeit im fremden Interesse analog anwendbar.Die (dispositive) Regelung des Paragraph 1014, ABGB ist auch auf andere Fälle einer Tätigkeit im fremden Interesse analog anwendbar.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2010:RS0125786Im RIS seit
31.05.2010Zuletzt aktualisiert am
21.06.2023