Norm
ZPO §63 Abs2Rechtssatz
Bei Verfahrenshilfeanträgen einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung sind jedenfalls die Gesellschafter die wirtschaftlich Beteiligten im Sinn des § 63 Abs 2 ZPO.Bei Verfahrenshilfeanträgen einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung sind jedenfalls die Gesellschafter die wirtschaftlich Beteiligten im Sinn des Paragraph 63, Absatz 2, ZPO.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2023:RS0134640Im RIS seit
21.02.2024Zuletzt aktualisiert am
21.02.2024