RS OGH 2023/5/24 7Ob62/23b

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Veröffentlicht am 24.05.2023
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Norm

Allgem Betriebsunterbrechungsversicherung Art Teil B.11.1.1.

Rechtssatz

Bei der Berechnung des Unterbrechungsschadens (Ertragsfall) ist der hypothetische Kausalverlauf ohne (gedeckten) Unterbrechungsgrund heranzuziehen. Dabei kann etwa zu berücksichtigen sein, dass der Ertrag aufgrund wirtschaftlich schlechter Lage auch ohne Betriebsunterbrechung zurückgegangen wäre. Dem Versicherungsnehmer wird nicht ein gewisser Ertrag garantiert, sondern nur ersetzt, was ihm ohne Unterbrechung nicht entgangen wäre. Abzudecken ist jener Schaden, der dem Versicherungsnehmer durch die Unterbrechung entstanden ist.

Entscheidungstexte

  • RS0134380">7 Ob 62/23b
    Entscheidungstext OGH Ordentliche Erledigung (Sachentscheidung) 24.05.2023 7 Ob 62/23b

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2023:RS0134380

Im RIS seit

04.07.2023

Zuletzt aktualisiert am

04.07.2023
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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