Norm
Allgem Betriebsunterbrechungsversicherung Art Teil B.11.1.1.Rechtssatz
Bei der Berechnung des Unterbrechungsschadens (Ertragsfall) ist der hypothetische Kausalverlauf ohne (gedeckten) Unterbrechungsgrund heranzuziehen. Dabei kann etwa zu berücksichtigen sein, dass der Ertrag aufgrund wirtschaftlich schlechter Lage auch ohne Betriebsunterbrechung zurückgegangen wäre. Dem Versicherungsnehmer wird nicht ein gewisser Ertrag garantiert, sondern nur ersetzt, was ihm ohne Unterbrechung nicht entgangen wäre. Abzudecken ist jener Schaden, der dem Versicherungsnehmer durch die Unterbrechung entstanden ist.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2023:RS0134380Im RIS seit
04.07.2023Zuletzt aktualisiert am
04.07.2023