RS OGH 2023/5/25 3Ob62/23y

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Veröffentlicht am 25.05.2023
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Rechtssatz

Gehört im Fall einer Ablehnung aus Anlass der Zustellung der Sachentscheidung der abgelehnte Richter dem Gericht mittlerweile nicht mehr an, ist dieses dennoch für die Behandlung der Ablehnung zuständig.

Entscheidungstexte

  • RS0134374">3 Ob 62/23y
    Entscheidungstext OGH Ordentliche Erledigung (Sachentscheidung) 25.05.2023 3 Ob 62/23y

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2023:RS0134374

Im RIS seit

27.06.2023

Zuletzt aktualisiert am

27.06.2023
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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