Rechtssatz
Gehört im Fall einer Ablehnung aus Anlass der Zustellung der Sachentscheidung der abgelehnte Richter dem Gericht mittlerweile nicht mehr an, ist dieses dennoch für die Behandlung der Ablehnung zuständig.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2023:RS0134374Im RIS seit
27.06.2023Zuletzt aktualisiert am
27.06.2023