RS OGH 2023/5/25 2Ob25/23z; 3Ob34/23f

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Veröffentlicht am 25.05.2023
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Rechtssatz

Die Mitgliederversammlung eines Vereins kann in den Statuten nicht als Schlichtungseinrichtung iSd § 8 VerG vorgesehen werden.Die Mitgliederversammlung eines Vereins kann in den Statuten nicht als Schlichtungseinrichtung iSd Paragraph 8, VerG vorgesehen werden.

Entscheidungstexte

Schlagworte

Streitschlichtung, Generalversammlung, Hauptversammlung, Ausschluss

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2023:RS0134379

Im RIS seit

04.07.2023

Zuletzt aktualisiert am

06.07.2023
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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