RS OGH 2023/6/27 5Ob71/12w; 2Ob55/13x; 5Ob88/16a; 6Ob115/18g; 5Ob16/19t; 5Ob174/20d; 2Ob78/23v

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 27.06.2023
beobachten
merken

Norm

WEG 2002 idF WRN 2006 §18 Abs2

Rechtssatz

Die klagsweise Geltendmachung von Gewährleistungs? und Schadenersatzansprüchen durch die Eigentümergemeinschaft iSd § 18 Abs 2 Satz 1 WEG 2002 idF WRN 2006, BGBl I 2006/124, erfordert eine wirksame Abtretung dieser Ansprüche vom Wohnungseigentümer an die Eigentümergemeinschaft. Die ? auch schlüssig mögliche ? Annahme der Abtretung hat durch den Vertreter der Eigentümergemeinschaft zu erfolgen. Die wirksam zustandegekommene Zession bewirkt bereits im Außenverhältnis die Aktivlegitimation der Eigentümergemeinschaft, ohne dass das Prozessgericht die über die Geltendmachung der abgetretenen Gewährleistungs? und Schadenersatzansprüche gegebenenfalls erfolgte interne Willensbildung der Eigentümergemeinschaft überprüfen müsste.Die klagsweise Geltendmachung von Gewährleistungs? und Schadenersatzansprüchen durch die Eigentümergemeinschaft iSd Paragraph 18, Absatz 2, Satz 1 WEG 2002 in der Fassung WRN 2006, BGBl I 2006/124, erfordert eine wirksame Abtretung dieser Ansprüche vom Wohnungseigentümer an die Eigentümergemeinschaft. Die ? auch schlüssig mögliche ? Annahme der Abtretung hat durch den Vertreter der Eigentümergemeinschaft zu erfolgen. Die wirksam zustandegekommene Zession bewirkt bereits im Außenverhältnis die Aktivlegitimation der Eigentümergemeinschaft, ohne dass das Prozessgericht die über die Geltendmachung der abgetretenen Gewährleistungs? und Schadenersatzansprüche gegebenenfalls erfolgte interne Willensbildung der Eigentümergemeinschaft überprüfen müsste.

Entscheidungstexte

  • RS0128567">5 Ob 71/12w
    Entscheidungstext OGH 12.06.2012 5 Ob 71/12w
  • RS0128567">2 Ob 55/13x
    Entscheidungstext OGH 13.02.2014 2 Ob 55/13x
    Auch; Beisatz: Allfällige Anforderungen an die interne Willensbildung spielen für die Aktivlegitimation der Eigentümergemeinschaft keine Rolle. (T1)
  • RS0128567">5 Ob 88/16a
    Entscheidungstext OGH 22.11.2016 5 Ob 88/16a
    Vgl auch; Veröff: SZ 2016/120
  • RS0128567">6 Ob 115/18g
    Entscheidungstext OGH 28.06.2018 6 Ob 115/18g
    Beisatz: Als Titel für eine Abtretung nach § 18 Abs 2 WEG genügt bereits das gemeinschaftliche Interesse der Wohnungseigentümer an der Schadensbehebung. Einer besonderen Anführung eines Auftrags in der Abtretungserklärung bedarf es nicht. (T2)
  • RS0128567">5 Ob 16/19t
    Entscheidungstext OGH 13.06.2019 5 Ob 16/19t
    nur: Die klagsweise Geltendmachung von Gewährleistungs? und Schadenersatzansprüchen durch die Eigentümergemeinschaft iSd § 18 Abs 2 Satz 1 WEG 2002 idF WRN 2006, BGBl I 2006/124, erfordert eine wirksame Abtretung dieser Ansprüche vom Wohnungseigentümer an die Eigentümergemeinschaft. (T3)
    Beis wie T2
  • RS0128567">5 Ob 174/20d
    Entscheidungstext OGH 25.03.2021 5 Ob 174/20d
  • RS0128567">2 Ob 78/23v
    Entscheidungstext OGH Ordentliche Erledigung (Sachentscheidung) 27.06.2023 2 Ob 78/23v

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2012:RS0128567

Im RIS seit

27.03.2013

Zuletzt aktualisiert am

24.08.2023
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten