Norm
StPO §199Rechtssatz
Eine diversionelle Verfahrensbeendigung durch das Gericht kommt nur bei einer Anklage wegen der Begehung einer strafbaren Handlung in Betracht, die von Amts wegen zu verfolgen ist.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2023:RS0134463Im RIS seit
26.09.2023Zuletzt aktualisiert am
26.09.2023