Norm
SMG §28Rechtssatz
Auch eine gekürzte Urteilsausfertigung hat Feststellungen zum Reinheitsgehalt des Suchtmittels zu enthalten, da nur so beurteilt werden kann, ob das Delikt hinsichtlich einer die Grenzmenge (§ 28b SMG) übersteigende Menge begangen wurde.Auch eine gekürzte Urteilsausfertigung hat Feststellungen zum Reinheitsgehalt des Suchtmittels zu enthalten, da nur so beurteilt werden kann, ob das Delikt hinsichtlich einer die Grenzmenge (Paragraph 28 b, SMG) übersteigende Menge begangen wurde.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2011:RS0127232Im RIS seit
05.12.2011Zuletzt aktualisiert am
25.10.2023