RS OGH 2023/9/19 2Ob166/23k

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 19.09.2023
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Norm

StVO §11
StVO §15

Rechtssatz

Ein ordnungsgemäß eingeordneter und den rechten Blinker betätigender Lenker darf darauf vertrauen, dass er gegebenenfalls nur vorschriftsmäßig überholt wird. Er muss also nicht damit rechnen, dass er beim Rechtseinbiegen gleichzeitig auf der rechten Seite (rechtswidrig) überholt wird.

Entscheidungstexte

  • RS0134491">2 Ob 166/23k
    Entscheidungstext OGH Ordentliche Erledigung (Sachentscheidung) 19.09.2023 2 Ob 166/23k
    Das gilt auch gegenüber Lenkern von einspurigen Fahrzeugen. (T1)

Schlagworte

Kolonne, Vorschlängeln, Vorfahren, Stop-and-Go-Verkehr, Vorbeifahren, Motorrad, Abbiegen

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2023:RS0134491

Im RIS seit

10.10.2023

Zuletzt aktualisiert am

10.10.2023
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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