Norm
AHG §9 Abs1Rechtssatz
Wird ein einheitlicher Schaden geltend gemacht und bezieht sich das behauptete schuldhafte Verhalten (eines Organs) auf mehrere Gerichtshofsprengel, ist jedes Landesgericht zuständig, in dessen Sprengel die Rechtsverletzung ebenfalls stattgefunden hat.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2023:RS0134535Im RIS seit
21.11.2023Zuletzt aktualisiert am
21.11.2023