RS OGH 2023/10/19 9ObA143/09h; 8ObA52/23i

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Veröffentlicht am 19.10.2023
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Norm

Betriebsvereinbarung C.11. - Pensionszuschuss Kabinenpersonal AUSTRIAN AIRLINES allg

Rechtssatz

Für das Bestehen eines Anspruchs auf Pensionszuschussleistung aus der am 1. 5. 1979 in Kraft getretenen Betriebsvereinbarung C.11. über die Gewährung eines Pensionszuschusses für die Mitglieder des Kabinenpersonals der AUSTRIAN AIRLINES ist es nicht erforderlich, dass eine (ehemalige) Flugbegleiterin, die diesen Anspruch geltend macht, bis zur Erreichung des Pensionsalters bei der beklagten Fluglinie tätig war.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2010:RS0126335

Im RIS seit

10.01.2011

Zuletzt aktualisiert am

17.11.2023
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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