Norm
IO §210 Abs1 Z2Rechtssatz
Das österreichische Insolvenzrecht kennt keinen Grundsatz, wonach das Haus oder die Wohnung des Schuldners nicht verwertet werden dürfte. Dementsprechend kann sich der Schuldner bei ererbten Liegenschaften nicht auf seinen Wohnbedarf berufen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2023:RS0134599Im RIS seit
09.01.2024Zuletzt aktualisiert am
09.01.2024