RS OGH 2023/11/21 2Ob204/08a; 2Ob198/23s

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Veröffentlicht am 21.11.2023
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Rechtssatz

Fehler in der Beschaffenheit betreffen die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs an sich. Dazu zählen zum Beispiel Konstruktions-und Materialfehler.

Entscheidungstexte

  • RS0124493">2 Ob 204/08a
    Entscheidungstext OGH 17.12.2008 2 Ob 204/08a
    Beisatz: Beispiele: Wenn sich das Fenster eines Autobusses aus seiner Verankerung löst; wenn die Ausstiegshilfe einer Sommerrodelbahn keine Haltegriffe aufweist; wenn sich die automatischen Türen einer Straßenbahn während des Einsteigens eines Fahrgasts schließen. (T1)
  • RS0124493">2 Ob 198/23s
    Entscheidungstext OGH Ordentliche Erledigung (Sachentscheidung) 21.11.2023 2 Ob 198/23s
    Beisatz: Hier: Vereisung der Förderräder eines Sessellifts / einer Sesselbahn infolge unvorhersehbarer Blitzeisbildung als "Versagen der Verrichtungen". (T2)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2008:RS0124493

Im RIS seit

17.12.2008

Zuletzt aktualisiert am

28.12.2023
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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