RS OGH 2023/11/21 10ObS110/23h

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Veröffentlicht am 21.11.2023
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Norm

APG §5 Abs3
  1. APG § 5 heute
  2. APG § 5 gültig ab 01.01.2026 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 47/2025
  3. APG § 5 gültig von 01.01.2024 bis 31.12.2025 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 189/2023
  4. APG § 5 gültig von 01.01.2015 bis 31.12.2023 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 2/2015
  5. APG § 5 gültig von 01.01.2013 bis 31.12.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 35/2012
  6. APG § 5 gültig von 01.07.2006 bis 31.12.2012 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 130/2006
  7. APG § 5 gültig von 01.01.2005 bis 30.06.2006 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 132/2005
  8. APG § 5 gültig von 01.01.2005 bis 31.12.2004

Rechtssatz

Es sind die Voraussetzungen für eine teleologische Reduktion des § 5 Abs 3 APG gegeben. Die Verminderung nach § 5 Abs 2 APG für einen zuerkannten Pensionsbezug ist für die hinzutretende Leistung nach § 5 Abs 3 APG nur insofern heranzuziehen, als diesen Leistungen dieselben Beitragszeiten zugrunde liegen. Pensionsleistungen, denen nach der Inanspruchnahme des bisherigen Pensionsanspruchs erworbene und für diesen nicht leistungswirksam gewordene Beitragszeiten zugrunde liegen, sind folglich ohne einen Abschlag nach § 5 Abs 3 APG zu ermitteln.Es sind die Voraussetzungen für eine teleologische Reduktion des Paragraph 5, Absatz 3, APG gegeben. Die Verminderung nach Paragraph 5, Absatz 2, APG für einen zuerkannten Pensionsbezug ist für die hinzutretende Leistung nach Paragraph 5, Absatz 3, APG nur insofern heranzuziehen, als diesen Leistungen dieselben Beitragszeiten zugrunde liegen. Pensionsleistungen, denen nach der Inanspruchnahme des bisherigen Pensionsanspruchs erworbene und für diesen nicht leistungswirksam gewordene Beitragszeiten zugrunde liegen, sind folglich ohne einen Abschlag nach Paragraph 5, Absatz 3, APG zu ermitteln.

Entscheidungstexte

  • RS0134731">10 ObS 110/23h
    Entscheidungstext OGH Ordentliche Erledigung (Sachentscheidung) 21.11.2023 10 ObS 110/23h

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2023:RS0134731

Im RIS seit

17.04.2024

Zuletzt aktualisiert am

17.04.2024
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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