Norm
IESG §3a Abs1Rechtssatz
Im Fall einer erfolgreichen Kündigungsanfechtung werden die nach § 1155 ABGB nachzuzahlenden Entgeltansprüche (Erfüllungsansprüche) allgemein (ungeachtet des § 61 ASGG) mit der Rechtskraft des stattgebenden Anfechtungsurteils fällig.Im Fall einer erfolgreichen Kündigungsanfechtung werden die nach Paragraph 1155, ABGB nachzuzahlenden Entgeltansprüche (Erfüllungsansprüche) allgemein (ungeachtet des Paragraph 61, ASGG) mit der Rechtskraft des stattgebenden Anfechtungsurteils fällig.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2015:RS0130455Im RIS seit
14.01.2016Zuletzt aktualisiert am
15.01.2024