RS OGH 2023/11/30 16Ok4/23h

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Veröffentlicht am 30.11.2023
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Rechtssatz

Auch für vor Inkrafttreten des KaWeRÄG 2021 begangene Verstöße ist die Verhängung einer Geldbuße gegen die Muttergesellschaft, die zur selben wirtschaftlichen Einheit wie das zuwiderhandelnde Unternehmen gehört, jedenfalls dann zulässig, wenn die Muttergesellschaft an der Zuwiderhandlung konkret mitwirkte.

Entscheidungstexte

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    Entscheidungstext OGH 30.11.2023 16 Ok 4/23h

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2023:RS0134667

Im RIS seit

01.03.2024

Zuletzt aktualisiert am

01.03.2024
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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