Norm
ZPO §227Rechtssatz
Allein das Vorliegen eines tatsächlichen oder rechtlichen Zusammenhangs (§ 55 JN) zwischen zwei Klagebegehren reicht nicht aus, um die internationale Zuständigkeit des angerufenen Gerichts bei Erhebung mehrerer Begehren zur Gänze zu bejahen, sobald das Prozessgericht auch nur für eines der Begehren (international) zuständig ist.Allein das Vorliegen eines tatsächlichen oder rechtlichen Zusammenhangs (Paragraph 55, JN) zwischen zwei Klagebegehren reicht nicht aus, um die internationale Zuständigkeit des angerufenen Gerichts bei Erhebung mehrerer Begehren zur Gänze zu bejahen, sobald das Prozessgericht auch nur für eines der Begehren (international) zuständig ist.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2023:RS0134608Im RIS seit
16.01.2024Zuletzt aktualisiert am
16.01.2024