Norm
BPGG §3a Abs2 Z1Rechtssatz
Personen, die vorübergehenden Schutz nach der MassenzustromRL genießen, zählen zu dem gemäß § 3a Abs 2 Z 1 BPGG erfassten Personenkreis und haben daher bei Erfüllung der übrigen Anspruchsvoraussetzungen einen Anspruch auf Pflegegeld.Personen, die vorübergehenden Schutz nach der MassenzustromRL genießen, zählen zu dem gemäß Paragraph 3 a, Absatz 2, Ziffer eins, BPGG erfassten Personenkreis und haben daher bei Erfüllung der übrigen Anspruchsvoraussetzungen einen Anspruch auf Pflegegeld.
Entscheidungstexte
Schlagworte
Pflegegeld, Ukraine, Vertriebene, Massenzustrom, vorübergehender SchutzEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2023:RS0134492Im RIS seit
10.10.2023Zuletzt aktualisiert am
31.01.2024