RS OGH 2024/1/16 10ObS78/23b

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 16.01.2024
beobachten
merken

Norm

ASGG §77 Abs2

Rechtssatz

Eine wiederkehrende Leistung iSd § 77 Abs 2 ASGG liegt auch vor, wenn diese für einen bestimmten, auch vergangenen Zeitraum begehrt wird.Eine wiederkehrende Leistung iSd Paragraph 77, Absatz 2, ASGG liegt auch vor, wenn diese für einen bestimmten, auch vergangenen Zeitraum begehrt wird.

Entscheidungstexte

  • RS0134770">10 ObS 78/23b
    Entscheidungstext OGH Ordentliche Erledigung (Sachentscheidung) 16.01.2024 10 ObS 78/23b
    Hier: Kinderbetreuungsgeld. (T1)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2024:RS0134770

Im RIS seit

28.05.2024

Zuletzt aktualisiert am

28.05.2024
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten