Norm
KBGG §5aRechtssatz
Mit dem in § 5a Abs 2 Satz 4 KBGG verwendeten Begriff der Bezugszeiträume sind nur Zeiten des tatsächlichen Bezugs von Kinderbetreuungsgeld, nicht jedoch Zeiten eines Ruhens desselben erfasst.Mit dem in Paragraph 5 a, Absatz 2, Satz 4 KBGG verwendeten Begriff der Bezugszeiträume sind nur Zeiten des tatsächlichen Bezugs von Kinderbetreuungsgeld, nicht jedoch Zeiten eines Ruhens desselben erfasst.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2024:RS0134771Im RIS seit
28.05.2024Zuletzt aktualisiert am
28.05.2024