Entscheidungsdatum
18.08.2025Norm
AsylG 2005 §10Spruch
,
W142 2311445-1/3E
IM NAMEN DER REPUBLIK!
Das Bundesverwaltungsgericht erkennt durch die Richterin Mag. Dr. Irene HOLZSCHUSTER als Einzelrichterin über die Beschwerde von XXXX , StA. Indien, vertreten durch BBU GmbH, gegen den Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom 21.03.2025, Zl. 1418625405/241788279, zu Recht:Das Bundesverwaltungsgericht erkennt durch die Richterin Mag. Dr. Irene HOLZSCHUSTER als Einzelrichterin über die Beschwerde von römisch 40 , StA. Indien, vertreten durch BBU GmbH, gegen den Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom 21.03.2025, Zl. 1418625405/241788279, zu Recht:
A)
Die Beschwerde wird gemäß §§ 3 Abs. 1, 8 Abs. 1, 10 Abs. 1 Z 3, 57 AsylG 2005 idgF, § 9 BFA-VG idgF, und §§ 46, 52, 55 FPG idgF als unbegründet abgewiesen.Die Beschwerde wird gemäß Paragraphen 3, Absatz eins, 8, Absatz eins, 10, Absatz eins, Ziffer 3, 57, AsylG 2005 idgF, Paragraph 9, BFA-VG idgF, und Paragraphen 46, 52, 55, FPG idgF als unbegründet abgewiesen.
B)
Die Revision ist gemäß Art. 133 Abs. 4 B-VG nicht zulässig.Die Revision ist gemäß Artikel 133, Absatz 4, B-VG nicht zulässig.
Text
Entscheidungsgründe:
I. Verfahrensgang:römisch eins. Verfahrensgang:
1. Der Beschwerdeführer (in der Folge BF), ein indischer Staatsangehöriger stellte nach illegaler Einreise in das österreichische Bundesgebiet am 20.11.2024 einen Antrag auf internationalen Schutz.
2. In der Erstbefragung am selben Tag gab er zu seiner Person insbesondere an, er sei verheiratet. Seine Muttersprache sei Punjabi, welche er in Wort und Schrift beherrsche. Er bekenne sich zum Sikhismus und gehöre der Volksgruppe der Punjabi an. Er habe zehn Jahre die Grundschule besucht, und habe eine Berufsausbildung zum Mechaniker („2Rad“) gemacht. Zuletzt habe er als Mechaniker gearbeitet. Zu seinen Familienangehörigen im Herkunftsland befragt gab er an, dass sein Vater und seine Mutter bereits verstorben seien. In Indien würden noch seine beiden Brüder, seine Schwester, seine Ehefrau und sein Sohn leben. Seine Wohnsitzadresse im Herkunftsland sei in XXXX . Er habe im April 2024 den Entschluss zur Ausreise aus dem Herkunftsstaat gefasst und habe anlässlich seines Verlassens des Herkunftsstaates ein bestimmtes Reiseziel (Zielland), nämlich Serbien, gehabt, „weil es leicht war dorthin zu flüchten“. Er sei am 01.08.2024 aus seinem Herkunftsstaat legal mit dem Flugzeug nach Serbien ausgereist. Er habe ein Reisedokument oder einen sonstigen Identitätsnachweis gehabt, nämlich einen indischen Reisepass, ausgestellt in Jallandhar. Er sei mit seinem Reisepass ausgereist. Sein Reisepass sei ihm in Serbien vom Schlepper abgenommen worden.2. In der Erstbefragung am selben Tag gab er zu seiner Person insbesondere an, er sei verheiratet. Seine Muttersprache sei Punjabi, welche er in Wort und Schrift beherrsche. Er bekenne sich zum Sikhismus und gehöre der Volksgruppe der Punjabi an. Er habe zehn Jahre die Grundschule besucht, und habe eine Berufsausbildung zum Mechaniker („2Rad“) gemacht. Zuletzt habe er als Mechaniker gearbeitet. Zu seinen Familienangehörigen im Herkunftsland befragt gab er an, dass sein Vater und seine Mutter bereits verstorben seien. In Indien würden noch seine beiden Brüder, seine Schwester, seine Ehefrau und sein Sohn leben. Seine Wohnsitzadresse im Herkunftsland sei in römisch 40 . Er habe im April 2024 den Entschluss zur Ausreise aus dem Herkunftsstaat gefasst und habe anlässlich seines Verlassens des Herkunftsstaates ein bestimmtes Reiseziel (Zielland), nämlich Serbien, gehabt, „weil es leicht war dorthin zu flüchten“. Er sei am 01.08.2024 aus seinem Herkunftsstaat legal mit dem Flugzeug nach Serbien ausgereist. Er habe ein Reisedokument oder einen sonstigen Identitätsnachweis gehabt, nämlich einen indischen Reisepass, ausgestellt in Jallandhar. Er sei mit seinem Reisepass ausgereist. Sein Reisepass sei ihm in Serbien vom Schlepper abgenommen worden.
Zur Reiseroute führte er aus, sich dreieinhalb Monate in Serbien und zwei Tage in Ungarn aufgehalten zu haben. Er habe in keinem dieser Länder und in keinem anderen Land um Asyl angesucht. Er gab an, dass er die Reise selbst mit Hilfe von Schleppern organisiert habe. Die Kosten der Reise hätten ca. € 7.000.- betragen.
Zu seinem Fluchtgrund befragt, gab der BF an: „Ich bin Unterstützer vom XXXX und auch Unterstützer von Khalistan. Ich war bei allen Demonstrationen und Kundgebungen immer dabei. Die Polizei konnte mich anhand eines Fotos ausforschen. Am 18.03.2024 wurde ein XXXX inhaftiert. Ab diesem Zeitpunkt musste ich Zuhause verlassen und war danach auf der Flucht. Es wurden viele Anhänger unrechtmäßig inhaftiert und ich befürchtete, dass mir das selbe hätte passieren können. Aus diesen Gründen war ich für mehrere Monate in Indien auf der Flucht. Ich war dort auch nicht mehr sicher und deshalb habe ich mein Heimatland verlassen. Das sind alle meine Fluchtgründe.“ Zu seinem Fluchtgrund befragt, gab der BF an: „Ich bin Unterstützer vom römisch 40 und auch Unterstützer von Khalistan. Ich war bei allen Demonstrationen und Kundgebungen immer dabei. Die Polizei konnte mich anhand eines Fotos ausforschen. Am 18.03.2024 wurde ein römisch 40 inhaftiert. Ab diesem Zeitpunkt musste ich Zuhause verlassen und war danach auf der Flucht. Es wurden viele Anhänger unrechtmäßig inhaftiert und ich befürchtete, dass mir das selbe hätte passieren können. Aus diesen Gründen war ich für mehrere Monate in Indien auf der Flucht. Ich war dort auch nicht mehr sicher und deshalb habe ich mein Heimatland verlassen. Das sind alle meine Fluchtgründe.“
Befragt, was er bei einer Rückkehr in seine Heimat befürchte, gab er an: „Ich fürchte um mein Leben.“
Befragt, ob es konkrete Hinweise gebe, dass ihm bei Rückkehr unmenschliche Behandlung, unmenschliche Strafe oder die Todesstrafe drohe, oder er in Falle seiner Rückkehr in seinen Heimatstaat mit irgendwelchen Sanktionen zu rechnen habe, gab er an „keine“.
Der BF wurde am 20.11.2024 zum Asylverfahren gemäß § 19 Abs. 2 AsylG zugelassen.Der BF wurde am 20.11.2024 zum Asylverfahren gemäß Paragraph 19, Absatz 2, AsylG zugelassen.
3. Am 17.03.2025 wurde der BF vor dem Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (in der Folge BFA) niederschriftlich einvernommen, wobei er im Wesentlichen angab (F: Leitendes Organ der Amtshandlung; A: BF):
„[…]
F: Sind Sie gesund?
A: Ja.
F: Benötigen Sie Medikamente oder sind Sie in ärztlicher Behandlung?
A: Nein.
[…]
F: Verstehen Sie die anwesende Dolmetscherin bisher einwandfrei?
A: Ja.
F: Gegenstand der heutigen Einvernahme ist Ihr Antrag auf internationalen Schutz.
Haben Sie vor der Polizei bis dato der Wahrheit entsprechende Angaben gemacht?
A: Ja.
F: Wurden Ihre Angaben rückübersetzt und korrekt protokolliert?
A: Nein
F: Sie legten bis dato im Verfahren keine Identitätsdokumente oder Beweismittel für Ihren Asylantrag vor. Können Sie heute Dokumente/Beweismittel
vorlegen?
A: Nein.
F: Waren Sie jemals im Besitz eines Reisepasses. Wo befindet sich dieser?
A: Ja, er wurde mir von den Schleppern in Serbien abgenommen. Auch mein Handy haben sie behalten.
F: Können Sie eine Kopie oder ein Foto Ihres Reisepasses vorlegen?
A: nein, ich hatte nur meine Kleidung, die ich anhatten, alles andere wurde mir abgenommen.
F: Wann, wo und warum haben Sie sich den Reisepass ausstellen lassen?
A: Jalandhar, im Jahr 2016, weil ich reisen wollte.
F: Zum Nachweis Ihrer Identität wird von Ihnen ein originales Lichtbilddokument benötigt. Können Sie ein solches beschaffen?
A: Nein. Es kann sein, dass ich in Indien einen Personalausweis habe, aber derzeit stehe ich nicht in Kontakt mit Indien.
F: Wie genau lautet Ihr Geburtsort?
A: XXXX A: römisch 40
F: Welcher Religion gehören Sie an?
A: Sikhismus
F: Welcher Volksgruppe gehören Sie an?
A: Punjabi
F: Sie sind indischer Staatsbürger, haben Sie noch andere Staatsangehörigkeiten?
A: Nein.
F: Wie ist Ihr Familienstand?
A: verheiratet
F: Haben Sie Kinder?
A: 1 Sohn
F: Bitte nennen Sie Namen, Geburtsdatum und Geburtsort Ihrer Gattin und Ihres Sohnes.
A: Ehefrau: XXXX , ca. 35 Jahre alt, XXXX A: Ehefrau: römisch 40 , ca. 35 Jahre alt, römisch 40
Sohn: XXXX , 15 Jahre alt, XXXX Sohn: römisch 40 , 15 Jahre alt, römisch 40
F: Wo befinden Sie Ihre Gattin und Ihre Kinder jetzt?
A: im XXXX A: im römisch 40
F: Wann und wo haben Sie geheiratet?
A: XXXX A: römisch 40
F: Wo befindet sich die Heiratsurkunde?
A: Haben wir nicht machen lassen.
F: Von wann bis wann haben Sie wo zusammen mit Ihrer Gattin gewohnt?
A: Die ganze Zeit in unserem XXXX . Nachgefragt, wir haben in einem eigenen Haus gelebt, nachgefragt, es gehörte meinem Vater, jetzt lebt meine Frau und auch mein Bruder dort. Nachgefragt, es gehörte meinem Vater, in unserem Dorf gibt es keine Registrierung, es gehört uns. Nachgefragt, ich meine mit uns, dass ein Teil auf dem Grundstück von meinem Bruder bebaut ist und ein Teil von mir. Es gibt noch einen weiteren Bruder. Der hat ein Haus etwas weiter weg, aber auch im Dorf gebaut.A: Die ganze Zeit in unserem römisch 40 . Nachgefragt, wir haben in einem eigenen Haus gelebt, nachgefragt, es gehörte meinem Vater, jetzt lebt meine Frau und auch mein Bruder dort. Nachgefragt, es gehörte meinem Vater, in unserem Dorf gibt es keine Registrierung, es gehört uns. Nachgefragt, ich meine mit uns, dass ein Teil auf dem Grundstück von meinem Bruder bebaut ist und ein Teil von mir. Es gibt noch einen weiteren Bruder. Der hat ein Haus etwas weiter weg, aber auch im Dorf gebaut.
F: Haben Sie Kontakt zu Ihrer Ehefrau? Wann und in welcher Form war der letzte?
A: Nein, nachgefragt, weil die die Handynummer meiner Frau herausgefunden haben. Die neue Handynummer meiner Frau habe ich nicht. Das letzte Mal hatte ich Kontakt mit meiner Frau, als ich in Mumbay für 1 Monat war. Am 01.08.2024 flog ich von Mumbay nach Serbien. Nachgefragt, ich weiß Datum nicht mehr genau, aber ich war in Mumbay.
F: Warum sind Sie nicht gemeinsam mit Ihrer Frau und Ihrem Sohn ausgereist?
A: Es war ganz plötzlich, dass ich ausreisen musste.
Frage wird wiederholt.
A: Sie waren unschuldig, der Name bei der Polizei war meiner, deshalb mussten sie nicht weggehen.
F: Wer sorgt jetzt für Gattin und Sohn?
A: Ich hatte ein Geschäft, das ist jetzt vermietet.
Frage wird wiederholt.
A: Sie leben von diesen Mieteinnahmen.
F: Mit wem leben Frau und Sohn zusammen in einem Haushalt?
A: Nur die zwei.
F: Sind Frau und Sohn gesund?
A: Ich habe leider keinen Kontakt.
F: Haben Sie in der Erstbefragung korrekte Angaben zu Ihren Eltern und Geschwistern gemacht? Demanch sind Ihre Eltern bereits verstorben, 1 Schwester und 2 Brüder leben in Indien. Ist das richtig? Sind das alle Geschwister?
A: Ja.
F: Nennen Sie Namen und Alter Ihrer Geschwister.
A: Brüder: XXXX , ca. 50 Jahre alt, XXXX , ca. 48 Jahre altA: Brüder: römisch 40 , ca. 50 Jahre alt, römisch 40 , ca. 48 Jahre alt
Schwester: XXXX , ca. 46 Jahre altSchwester: römisch 40 , ca. 46 Jahre alt
F: Wo leben Ihre Geschwister in Indien?
A: Meine Brüder leben im Dorf, meine Schwester lebt im Distrikt Moga, nachgefragt, das ist 55 km entfernt.
F: Was war Ihre letzte Adresse vor der Ausreise?
A: Vor meiner Ausreise war ich in verschiedenen Herbergen in Mumbay.
F: Wovon leben Ihre Geschwister?
A: Mein ältester Bruder ist Landwirt, der jüngere Bruder repariert kleinere Zweiräder/Motorräder. Mein Schwager ist auch Landarbeiter. Nachgefragt, sie haben beide eigene Landwirtschaften.
F: Wann hatten Sie zuletzt Kontakt zu Ihren Geschwistern?
A: Als ich in Mumbay war, sonst gar nicht mehr. Nachgefragt, sie wollen keinen Kontakt haben, weil sie sonst in Probleme reingezogen werde könnten.
F: Haben Sie noch weitere Familienangehörige in Indien?
A: Mütterlicherseits: 1 Onkel, er lebt in Patiala, er ist alt und arbeitet nicht.
F: Was können Sie mir über den Lebensstandard Ihrer Familie sagen (Oberschicht, Mittelschicht, Unterschicht)?
A: Mittelschicht
F: Haben Ihre Geschwister oder sonstige Verwandte irgendwelche Probleme in Indien?
A: Nein, haben sie nicht.
F: Woher wissen Sie das?
A: Ich fragte, als ich in Mumbay war, ob Polizei nach mir gefragt hätte, und sie sagten, dass niemand nach mir gefragt hätte.
F: Wo überall lebten Sie bis zur Ausreise aus Indien? Von wann bis wann?
A: Von Geburt an fast das ganze Leben in XXXX . Ich habe das Dorf am 18.03.2023 verlassen, unsere Anführer sagten uns immer, wo wir hingehen sollten. Ich war dann 3 Monate in Haryana, dann in Rajistan, Dorf Ldome, für 2 Monate, dann war ich in Dehli, im Sikhtempel namens Sihsh Ganj für 28 Tage und dann noch 1 Monat in Dehli im Hotel, ich war danach in Mumbay 3 – 4 Monate und flog von dort nach Serbien.A: Von Geburt an fast das ganze Leben in römisch 40 . Ich habe das Dorf am 18.03.2023 verlassen, unsere Anführer sagten uns immer, wo wir hingehen sollten. Ich war dann 3 Monate in Haryana, dann in Rajistan, Dorf Ldome, für 2 Monate, dann war ich in Dehli, im Sikhtempel namens Sihsh Ganj für 28 Tage und dann noch 1 Monat in Dehli im Hotel, ich war danach in Mumbay 3 – 4 Monate und flog von dort nach Serbien.
F: Welche Besitztümer haben Sie in Indien, zB eine Wohnung, Haus, Grundstück, Geschäft, etc?
A: Ich habe Ackerland in meinem Dorf, ein aktuel vermietetes Geschäft, ich war Mechaniker für die Reparatur von Zweirädern/Motorrädern, ein
Wohnhaus, in dem Frau und Kind wohnen.
F: Welche Schulausbildung haben Sie in Indien absolviert?
A: 9 Jahre Grundschule, die 10. Klasse habe ich nicht abgeschlossen.
F: Haben Sie eine Berufsausbildung?
A: Mechaniker für Zweiräder, die mit Benzin fahren.
F: Von wann bis wann haben Sie wo in welchem Beruf gearbeitet?
A: Ich habe ab 2005 den Beruf Mechaniker für Zweiräder in Dorf Patho Dinga/ XXXX für 2,5 – 3 Jahre gelernt. Dann eröffnete ich 2008 ein eigenes Geschäft, das ich bis 2023 führte. Ich habe dieses Geschäft im April 2023 vermietet.A: Ich habe ab 2005 den Beruf Mechaniker für Zweiräder in Dorf Patho Dinga/ römisch 40 für 2,5 – 3 Jahre gelernt. Dann eröffnete ich 2008 ein eigenes Geschäft, das ich bis 2023 führte. Ich habe dieses Geschäft im April 2023 vermietet.
F: Wovon haben Sie gelebt, nachdem Sie das Geschäft vermietet hatten?
A: Ich musste für mich selbst nicht aufkommen, der Verein sorgte dann für mich.
F: Befinden Sie sich zum ersten Mal im Ausland?
A: Ja
F: Wann haben Sie beschlossen, Indien zu verlassen?
A: Im August 2024, mir wurde 2 – 3 Tage zuvor gesagt, ich müsste das Land verlassen, es geht so nicht mehr. Sie oranisierten auch das Flugticket.
F: Wer ist „sie“?
A: Unser Verein.
F: Wie hieß der Verein?
A: ich muss nachdenken. (überlegt sehr lange) Verein – es waren 1 bis 2, einer von XXXX … (überlegt sehr lange) … es war XXXX .A: ich muss nachdenken. (überlegt sehr lange) Verein – es waren 1 bis 2, einer von römisch 40 … (überlegt sehr lange) … es war römisch 40 .
F: Wann genau reisten Sie aus Indien aus.
A: 01.08.2024
F: Reisten Sie legal oder illegal aus?
A: legal mit dem Flugzeug.
F: Hatten Sie ein Ausreiseverbot aus Indien?
A: Nein
F: Über welche Flughäfen reisten Sie aus Indien aus?
A: Indien/Mumbay mit Airindia nach Serbien, ich weiß nicht, welche Stadt, dort wurde ich sofort in ein Auto gesetzt. Ich war dann 4 – 5 Monate in einem Dorf in Serbien. Am 16.11.2024 sind wir dort mit einem Van weg, ich durchreiste Ungarn und kam dann am 18.11.2024 nach Österreich.
F: Was war das Ziel Ihrer Reise?
A: Österreich
F: Warum?
A: Ich habe gehört, dass man da sicher ist. Nachgefragt, der Schlepper hat das gesagt.
F: Warum bemühten Sie sich nicht um ein Visum, um legal nach Österreich einreisen zu können?
A: Für ein Visum wäre ein anderes Procedere gewesen, der Verein schaute, dass wir das Land schnell verlassen können und haben das organisiert.
F: Haben Sie es versucht?
A: nein.
F: Sind Sie alleine aus Indien ausgereist?
A: Es waren drei weitere Personen mit mir unterwegs.
F: Wieviel zahlten Sie für die Schlepper?
A: 300.000 INDR für den Flug nach Serbien, 350.000 INDR von Serbien nach Österreich.
F: Woher hatten Sie soviel Geld?
A: Das hat alles der Verein organisiert.
F: Am Weg nach Österreich kamen Sie durch mehrere Länder. Haben Sie außerhalb Österreichs einen Asylantrag gestellt?
A: Nein
F: Wieso nicht?
A: Weil sie gesagt haben, Österreich ist sicher, das hat auch der Verein gesagt.
F: Aus welchem Grund verließen Sie Ihr Heimatland? Schildern Sie dies bitte möglichst chronologisch und lebensnah, d.h. mit sämtlichen Details und Informationen, sodass die Behörde Ihr Vorbringen nachvollziehen kann.
Beginn der freien Erzählung
A: Ich bin Anhänger von Khalistan. Ich war immer in der Nähe von XXXX , wenn er in einem Sikhtempel war. XXXX wurde in Baje Ke festgenommen. Es war am 18.03.2023. Am Abend wurde vom Verein gesagt, dass wir weggehen müssen. Wir hatten eine Whatsapp Gruppe, da kam dann die Nachricht: Ihr sollt nicht zu Hause sein, geht weg, weil die Polizei könnte jederzeit kommen und jemanden festnehmen. Es war 17.00 oder 18:00 Uhr. Wir sind immer nachts gereist und reisten mit verschiedenen Verkehrsmitteln. A: Ich bin Anhänger von Khalistan. Ich war immer in der Nähe von römisch 40 , wenn er in einem Sikhtempel war. römisch 40 wurde in Baje Ke festgenommen. Es war am 18.03.2023. Am Abend wurde vom Verein gesagt, dass wir weggehen müssen. Wir hatten eine Whatsapp Gruppe, da kam dann die Nachricht: Ihr sollt nicht zu Hause sein, geht weg, weil die Polizei könnte jederzeit kommen und jemanden festnehmen. Es war 17.00 oder 18:00 Uhr. Wir sind immer nachts gereist und reisten mit verschiedenen Verkehrsmitteln.
Ende der freien Erzählung
F: Haben Sie sämtliche Gründe, die Sie veranlasst haben Ihr Herkunftsland zu verlassen, vollständig vorbringen können?
A: Mein Leben war in Gefahr, wenn mich die Polizei erwischt hätte, hätten sie mich misshandelt oder gefoltert. Damit das nicht passiert, bin ich immer weiter und weiter gereist.
F: An wie vielen Veranstaltungen von XXXX haben Sie teilgenommen?F: An wie vielen Veranstaltungen von römisch 40 haben Sie teilgenommen?
A: sicher 12 Mal.
F: Wann und wo haben Sie daran teilgenommen?
A: 1 x in Sebela Bag im Sikhtempel im Oktober oder November 2022
2 x in Uche Bed im Oktober 2022
8 -9 x im Sikhtempel Khadur Sahib im Ort Taran Taran Dezember 2022 bis Jänner 2023
F: War im Jänner 2023 die letzte Veranstaltung, an der Sie teilnahmen?
A: Ja.
F: Wie viele Personen haben an diesen Veranstaltungen je teilgenommen?
A: Jeweils zwischen 1000 und 3000 Personen
F: Wer hat die Veranstaltungen organisiert?
A: Unser Verein.
F: Was war der Zweck dieser Veranstaltungen?
A: Für Khalistan.
F: Was soll das heißen?
A: Wir wollen, weil wir Sikh sind, einen eigenen Staat haben.
F: Welche Rolle hatten Sie bei den Veranstaltungen?
A: Ich hatte keine Rolle, ich war nur Unterstützer.
F: Wurden Sie von der Polizei bei den Veranstaltungen kontrolliert?
A: Nein
F: Waren Sie bei den Veranstaltungen maskiert?
A: Nein
F: Gehören Sie einer militanten Sikh-Organisation wie Babbar Khalsa International (BKI), Khalistan Commando Force, Khalistan Zindabad Force oder International Sikh Youth Federation oder einer anderen separatistischen Gruppierung an?
A: Nein, da bin ich nicht dabei.
F: Erzählen Sie über XXXX ?F: Erzählen Sie über römisch 40 ?
A: Er war zuvor in Dubai. Dann kam er nach Indien, ließ sich taufen und war ein Khalistanbefürworter und hat darüber gesprochen. Viele sind ihm
deswegen gefolgt. Er hat gesprochen und ich war nur einige Meter weg von ihm und habe ihm zugehört.
F: Wo waren Sie im Februar 2023?
A: Ich war in Uche Bed.
F: Was wissen Sie über XXXX ?F: Was wissen Sie über römisch 40 ?
A: Ich weiß nicht viel, er wurde festgenommen worden.
F: Waren Sie dabei, als die Anhänger von XXXX zur Polizeistation gingen, wo XXXX festgehalten wurde?F: Waren Sie dabei, als die Anhänger von römisch 40 zur Polizeistation gingen, wo römisch 40 festgehalten wurde?
A: Ja, ich war vor Ort, ich war aber nicht in der Polizeistation, ich stand weiter weg. Zuerst wurde ein XXXX festgenommen worden.A: Ja, ich war vor Ort, ich war aber nicht in der Polizeistation, ich stand weiter weg. Zuerst wurde ein römisch 40 festgenommen worden.
F: Was wollen Sie damit sagen?
A: Der Verein und XXXX sagte, dass er ungerechtfertigt festgenommen wurde.A: Der Verein und römisch 40 sagte, dass er ungerechtfertigt festgenommen wurde.
F: Finden Sie es richtig, dass Anhänger von XXXX mit Schwertern, Messern und Pistolen eine Polizeiwache stürmten und mehrere Polizisten dabei verletzten? Sie waren ja auch dabei.F: Finden Sie es richtig, dass Anhänger von römisch 40 mit Schwertern, Messern und Pistolen eine Polizeiwache stürmten und mehrere Polizisten dabei verletzten? Sie waren ja auch dabei.
A: Wir hatten nicht die Absicht, jemanden zu verletzen, wir waren normal dort, damit er freigelassen wird. Sie haben Barrieren aufgestellt und wollten uns aufhalten. Bei der Barriere ist vielleicht ein bisschen was passiert, aber nur dort. Ich war nicht der, der mit den Polizisten gestritten hat. Es war nicht die Absicht, Polizisten zu verletzten.
F: Was war die Absicht?
A: Für Khalistan zu stehen.
F: In der Polizeistation?
A: Wir wollten, dass XXXX freigelassen wird, weil er willkürlich festgenommen wurde. Es wurden Barrieren errichtet, die Straße wurde von der Polizei abgesperrt. Wir wollten die Barrieren aufbrechen. Die Polizei stand vorne. Vielleicht ist man nur mit den Händen angekommen, aber verletzten wollten wir niemanden.A: Wir wollten, dass römisch 40 freigelassen wird, weil er willkürlich festgenommen wurde. Es wurden Barrieren errichtet, die Straße wurde von der Polizei abgesperrt. Wir wollten die Barrieren aufbrechen. Die Polizei stand vorne. Vielleicht ist man nur mit den Händen angekommen, aber verletzten wollten wir niemanden.
Pause: 10:50 – 11:00 Uhr
F: Gehören Sie einer politischen Partei an?
A: Nein
F: Wurden Sie zu Hause von der Polizei gesucht? Wann war das?
A: Ja, dann haben sie erfahren, dass ich das Haus verlassen habe. Sie haben die Handynummer meiner Frau mitgenommen. Dann hat man später
erfahren, dass sie abgehört wurde.
F: Wie haben Sie das erfahren?
A: Der Verein sagte, dass man nicht anrufen soll, weil man könnte abgehört werden.
F: Wann hat Sie die Polizei zu Hause gesucht?
A: Ich glaube, am 22.03.2023.
F: Warum hat Sie die Polizei gesucht?
A: Sie wollen alle festnehmen, die Befürworter von Khalistan sind. Sie haben Videos gemacht, von allen Veranstaltungen von XXXX , soA: Sie wollen alle festnehmen, die Befürworter von Khalistan sind. Sie haben Videos gemacht, von allen Veranstaltungen von römisch 40 , so
haben sie die Teilnehmer identifiziert.
F: Gibt es gegen Sie einen Haftbefehl?
A: Nein
F: Woher wissen Sie das?
A: Ich glaubte, dass Sie fragen, ob ich einen Haftbefehl in Papierform habe. In Indien bei der Polizeistation gibt es einen Haftbefehl.
F: Woher wissen Sie das?
A: Im August habe ich zu Hause angerufen, da wurde mir gesagt, dass die Polizei Papiere mitgenommen hat und sie hatten eine Liste, da stand mein
Name drauf.
F: Ich verstehe nicht, was Sie meinen.
A: Die Polizei schaut sich die Videos an und stellt eine Liste mit Namen der Teilnehmer zusammen.
F: Haben Sie sich je, sei es in Indien oder in irgendeinem anderen Land, politisch betätigt oder öffentlich geäußert?
A: Nein.
F: Sind Sie in Indien oder in einem anderen Land vorbestraft bzw. haben Sie im Herkunftsland oder hier Strafrechtsdelikte begangen?
A: Nein, nur das Erzählte.
F: Was haben Sie gemacht?
A: Ich bin ein Unterstützer von Khalistan.
F: Werden Sie in Indien von der Polizei, einer Staatsanwaltschaft, einem Gericht oder einer sonstigen Behörde gesucht?
A: Es gibt eine Anzeige bei der Polizeistation von mir.
F: Wurden Sie in Indien jemals von den Behörden festgenommen?
A: Nein.
F: Wurden Sie in Indien jemals wegen Ihrer Rasse, politischen Gesinnung, Nationalität, Religion oder Angehörigkeit zu einer bestimmten sozialen
Gruppe verfolgt?
A: Nein.
F: Gab es ein konkretes fluchtauslösendes Ereignis oder reisten Sie wegen der allgemeinen Situation aus?
A: Die Situation war so, dass ich dann das Land verlassen musste.
F: Was meinen Sie damit?
A: Am Tag durfte man nicht rausgehen, auch in der Nacht durfte man sich nur begrenzt bewegen, man hatte immer Angst, festgenommen
zu werden. Die Polizei hätte mich festgenommen und gefoltert, daher war mein Leben in Gefahr und deshalb habe ich das Land verlassen.
F: Was hätten Sie im Falle einer Rückkehr in Ihr Heimatland konkret zu befürchten?
A: Ich habe Angst um mein Leben oder die Polizei würde mich ins Gefängnis stecken, dort würde ich dann mein Leben verbringen. Ich möchte bitte auf
gar keinen Fall nach Indien zurück.
F: Hat Ihre Familie Probleme aufgrund Ihrer Ausreise?
A: Nein
F: Woher wissen Sie das?
A: Sie haben es selbst gesagt, dass sie keine Probleme haben, sie haben nicht an den Veranstaltungen teilgenommen, die Welle der Khalistananhänger war ihnen egal.
F: Sie sagten, Sie hätten keinen Kontakt zu Ihrer Familie, woher wissen Sie das dann?
A: Einmal habe ich mit ihnen telefoniert, damals war ich in Mumbay. 2 Tage vor meiner Ausreise hatte ich Kontakt.
F: Haben Sie Verwandte in Österreich?
A: Nein
F: Sind Sie arbeitsfähig? Was möchten Sie machen?
A: Ich habe einen Gewerbeschein. Ich trage Zeitungen in