Norm
UWG §14 Abs1Rechtssatz
Der Verein für Konsumenteninformation ist, soweit sich die Werbung nicht nur an Verbraucher, sondern auch an Geschäftskunden richtet, auch zur Untersagung von Handlungen im geschäftlichen Verkehr mit Geschäftskunden aktivlegitimiert.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2023:RS0134630Im RIS seit
13.02.2024Zuletzt aktualisiert am
28.02.2024