Norm
ZustG §2 Z4Rechtssatz
Voraussetzung für das Vorliegen einer Abgabestelle ist, dass sich der Empfänger dort auch tatsächlich regelmäßig aufhält.
Anmerkung
siehe auch RS0123313 (T2)Entscheidungstexte
Schlagworte
Abgabestelle, Zustelladresse, Abwesenheit, NachsendeauftragEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2024:RS0134675Im RIS seit
12.03.2024Zuletzt aktualisiert am
12.03.2024