Norm
ASchG §4 Abs6Rechtssatz
Sicherheitsfachkräfte üben Tätigkeiten aus, die der Erfüllung von Arbeitgeberpflichten dienen, und üben so Arbeitgeberfunktionen aus; sie sind gewissermaßen Gehilfen der Arbeitgeber bei Erfüllung von deren Pflichten gegenüber den Arbeitnehmern im Bereich der Arbeitssicherheit.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2012:RS0127677Im RIS seit
23.04.2012Zuletzt aktualisiert am
26.04.2024