RS OGH 2024/2/15 10Ob34/19a; 1Ob170/20m; 8Ob119/23t

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 15.02.2024
beobachten
merken

Rechtssatz

Sofern nicht ausnahmsweise dem Unternehmer dadurch eine unverhältnismäßige oder untragbare Last auferlegt wird, hat er dem Verbraucher bei Auswärtsgeschäften, die widerrufen werden können, zusätzlich zur schriftlichen Belehrung über das Widerrufsrecht verpflichtend das Muster – Widerrufsformular zur Verfügung zu stellen, widrigenfalls sich die Widerrufsfrist um zwölf Monate verlängert.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2019:RS0132748

Im RIS seit

16.09.2019

Zuletzt aktualisiert am

02.04.2024
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten