Norm
FAGG §4 Abs1 Z8Rechtssatz
Sofern nicht ausnahmsweise dem Unternehmer dadurch eine unverhältnismäßige oder untragbare Last auferlegt wird, hat er dem Verbraucher bei Auswärtsgeschäften, die widerrufen werden können, zusätzlich zur schriftlichen Belehrung über das Widerrufsrecht verpflichtend das Muster – Widerrufsformular zur Verfügung zu stellen, widrigenfalls sich die Widerrufsfrist um zwölf Monate verlängert.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2019:RS0132748Im RIS seit
16.09.2019Zuletzt aktualisiert am
02.04.2024