RS OGH 2024/2/19 5Ob94/23v

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Veröffentlicht am 19.02.2024
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Rechtssatz

Sind die auf dem privatrechtlichen Konsens der Wohnungseigentümer (oder der diesen substituierenden gerichtlichen Entscheidung) beruhenden Änderungen baurechtlich voraussichtlich zulässig und ist nicht ersichtlich, weshalb dennoch nicht mit einer Baubewilligung zu rechnen ist, rechtfertigt auch eine noch nicht baubehördlich bewilligte Bauführung die gerichtliche Nutzwertfestsetzung.

Entscheidungstexte

  • RS0134726">5 Ob 94/23v
    Entscheidungstext OGH Ordentliche Erledigung (Sachentscheidung) 19.02.2024 5 Ob 94/23v

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2024:RS0134726

Im RIS seit

16.04.2024

Zuletzt aktualisiert am

16.04.2024
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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