RS OGH 2024/2/21 6Ob177/23g

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Veröffentlicht am 21.02.2024
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Rechtssatz

Ob bei der Beantwortung durch die befragte Partei iSd § 184 ZPO zu Recht verweigert werden kann, ist (auch) der Schutz von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen zu berücksichtigen.Ob bei der Beantwortung durch die befragte Partei iSd Paragraph 184, ZPO zu Recht verweigert werden kann, ist (auch) der Schutz von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen zu berücksichtigen.

Entscheidungstexte

  • RS0134724">6 Ob 177/23g
    Entscheidungstext OGH Ordentliche Erledigung (Sachentscheidung) 21.02.2024 6 Ob 177/23g
    Rechtswidriges Verhalten fällt aber nicht unter den Schutz des Geschäfts- und Betriebsgeheimnisses. (T1)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2024:RS0134724

Im RIS seit

15.04.2024

Zuletzt aktualisiert am

25.06.2024
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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