Rechtssatz
Ob bei der Beantwortung durch die befragte Partei iSd § 184 ZPO zu Recht verweigert werden kann, ist (auch) der Schutz von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen zu berücksichtigen.Ob bei der Beantwortung durch die befragte Partei iSd Paragraph 184, ZPO zu Recht verweigert werden kann, ist (auch) der Schutz von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen zu berücksichtigen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2024:RS0134724Im RIS seit
15.04.2024Zuletzt aktualisiert am
25.06.2024