RS OGH 2024/2/27 15Os47/12v; 14Os124/23a (14Os5/24b)

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Veröffentlicht am 27.02.2024
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Rechtssatz

Eine ne-bis-in-idem-Wirkung ist mit der Aufhebung eines nicht rechtskräftigen Schuldspruchs betreffend eine nicht angeklagte Tat nicht verbunden.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2012:RS0127863

Im RIS seit

02.08.2012

Zuletzt aktualisiert am

16.05.2024
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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