RS OGH 2024/3/19 4Ob158/23y

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Veröffentlicht am 19.03.2024
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Rechtssatz

Der Wortlaut von § 10 Abs 3 BTVG stellt klar, dass die Rate nach dessen Abs 2 Z 1 bzw 3 lit a zwingend die erste Rate sein muss.Der Wortlaut von Paragraph 10, Absatz 3, BTVG stellt klar, dass die Rate nach dessen Absatz 2, Ziffer eins, bzw 3 Litera a, zwingend die erste Rate sein muss.

Entscheidungstexte

  • RS0134751">4 Ob 158/23y
    Entscheidungstext OGH Ordentliche Erledigung (Sachentscheidung) 19.03.2024 4 Ob 158/23y
    Hier: Verbandsverfahren. (T1)
    Hier: Offenlassend, ob der Gesetzgeber darüber hinaus eine verbindliche chronologische Reihenfolge aller oder zumindest einiger weiterer der in § 10 Abs 2 Z 1 bzw Z 2 lit a bis g BTVG genannten Bauabschnitte und dazugehörigen Ratenzahlungen vorgegeben hat unter Verweis auf die unterschiedlichen Positionen dazu in der Lehre. (T2)

Schlagworte

Ratenplan, Reihenfolge

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2024:RS0134751

Im RIS seit

07.05.2024

Zuletzt aktualisiert am

13.05.2024
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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