Norm
BTVG §9 Abs3Rechtssatz
Eine Freistellungsverpflichtung, die schon ihrem Wortlaut nach die nach Ratenplan noch nicht fälligen Beträge von der Freistellung ausnimmt, ist unzureichend.
Entscheidungstexte
Schlagworte
Sicherungsmodell, Sicherstellung, Sicherstellungsmodell, Bauträger, Lastenfreistellung, LastenfreistellungserklärungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2024:RS0134749Im RIS seit
07.05.2024Zuletzt aktualisiert am
07.05.2024