RS OGH 2024/3/19 4Ob158/23y

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Veröffentlicht am 19.03.2024
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Rechtssatz

Eine Freistellungsverpflichtung, die schon ihrem Wortlaut nach die nach Ratenplan noch nicht fälligen Beträge von der Freistellung ausnimmt, ist unzureichend.

Entscheidungstexte

  • RS0134749">4 Ob 158/23y
    Entscheidungstext OGH Ordentliche Erledigung (Sachentscheidung) 19.03.2024 4 Ob 158/23y
    Hier: Verbandsverfahren. (T1)

Schlagworte

Sicherungsmodell, Sicherstellung, Sicherstellungsmodell, Bauträger, Lastenfreistellung, Lastenfreistellungserklärung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2024:RS0134749

Im RIS seit

07.05.2024

Zuletzt aktualisiert am

07.05.2024
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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