Norm
BTVG §9 Abs3Rechtssatz
Die Freistellungsvereinbarung muss schon vor der Weiterleitung der ersten Zahlung an den Bauträger bzw die Bank vorliegen.
Entscheidungstexte
Schlagworte
Sicherungsmodell, Sicherstellung, SicherstellungsmodellEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2024:RS0134750Im RIS seit
07.05.2024Zuletzt aktualisiert am
07.05.2024