RS OGH 2024/3/19 4Ob158/23y

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 19.03.2024
beobachten
merken

Rechtssatz

Die Freistellungsvereinbarung muss schon vor der Weiterleitung der ersten Zahlung an den Bauträger bzw die Bank vorliegen.

Entscheidungstexte

  • RS0134750">4 Ob 158/23y
    Entscheidungstext OGH Ordentliche Erledigung (Sachentscheidung) 19.03.2024 4 Ob 158/23y
    Hier: Verbandsverfahren. Klausel, nach der der Bauträger bei kundenfeindlichster Leseart erst nach Auszahlung der jeweils fälligen Rate (durch den Treuhänder) verpflichtet wäre, eine Lastenfreistellungserklärung des Hypothekargläubigers für den dieser Rate entsprechenden Anteil einzuholen. (T1)

Schlagworte

Sicherungsmodell, Sicherstellung, Sicherstellungsmodell

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2024:RS0134750

Im RIS seit

07.05.2024

Zuletzt aktualisiert am

07.05.2024
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten