RS OGH 2024/3/21 2Ob5/12t; 2Ob221/23y

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 21.03.2024
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Rechtssatz

Die Haftpflicht jedes einzelnen Haftpflichtigen ist so zu prüfen, als ob er den Schaden allein verursacht hätte.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2012:RS0127916

Im RIS seit

20.08.2012

Zuletzt aktualisiert am

22.05.2024
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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