RS OGH 2024/4/4 4Ob52/24m

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Veröffentlicht am 04.04.2024
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Norm

UrhG §73
UrhG §74

Rechtssatz

Der Leistungsschutz erfordert nicht, dass in der Aufnahme eines Lichtbildes eine eigentümliche Gestaltung liegt. Auch eine rein technische Leistung des Lichtbildherstellers genießt Schutz nach § 74 UrhG. Auch das Abfotografieren einer Postkarte (Reproduktionsfoto) kann schutzwürdig sein.Der Leistungsschutz erfordert nicht, dass in der Aufnahme eines Lichtbildes eine eigentümliche Gestaltung liegt. Auch eine rein technische Leistung des Lichtbildherstellers genießt Schutz nach Paragraph 74, UrhG. Auch das Abfotografieren einer Postkarte (Reproduktionsfoto) kann schutzwürdig sein.

Entscheidungstexte

  • RS0134767">4 Ob 52/24m
    Entscheidungstext OGH Ordentliche Erledigung (Sachentscheidung) 04.04.2024 4 Ob 52/24m

Schlagworte

Leistungsschutz, Leistungsschutzrecht, Lichtbild, Lichtbildschutz, Foto, Hersteller

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2024:RS0134767

Im RIS seit

21.05.2024

Zuletzt aktualisiert am

21.05.2024
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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