RS OGH 2024/4/8 1Ob81/15s; 1Ob183/19x; 1Ob200/23b

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Veröffentlicht am 08.04.2024
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Rechtssatz

Ein Zwischenurteil zur Verjährung gemäß § 393a ZPO kommt auch bei einem Feststellungsbegehren über das Bestehen einer Schadenersatzpflicht in Betracht.Ein Zwischenurteil zur Verjährung gemäß Paragraph 393 a, ZPO kommt auch bei einem Feststellungsbegehren über das Bestehen einer Schadenersatzpflicht in Betracht.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2015:RS0130163

Im RIS seit

20.08.2015

Zuletzt aktualisiert am

14.05.2024
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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