Norm
ZPO §615Rechtssatz
§ 615 ZPO regelt die individuelle Zuständigkeit, nicht aber eine funktionelle Zuständigkeit. Eine Heilung nach § 104 Abs 3 JN ist daher möglich.Paragraph 615, ZPO regelt die individuelle Zuständigkeit, nicht aber eine funktionelle Zuständigkeit. Eine Heilung nach Paragraph 104, Absatz 3, JN ist daher möglich.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2017:RS0131519Im RIS seit
07.08.2017Zuletzt aktualisiert am
17.06.2024