RS OGH 2024/4/23 2Ob205/09z; 2Ob237/18v; 2Ob37/24s

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Veröffentlicht am 23.04.2024
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Norm

StVO §12 Abs1
StVO §16

Rechtssatz

Hinsichtlich der Verpflichtung, sich vor einem Einbiegen nach links davon zu überzeugen, dass niemand zum Überholen angesetzt hat, macht es keinen Unterschied, ob für diesen Bereich ein Überholverbot besteht oder nicht.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2010:RS0125787

Im RIS seit

31.05.2010

Zuletzt aktualisiert am

11.06.2024
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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