Norm
StVO §12 Abs1Rechtssatz
Hinsichtlich der Verpflichtung, sich vor einem Einbiegen nach links davon zu überzeugen, dass niemand zum Überholen angesetzt hat, macht es keinen Unterschied, ob für diesen Bereich ein Überholverbot besteht oder nicht.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2010:RS0125787Im RIS seit
31.05.2010Zuletzt aktualisiert am
11.06.2024