RS OGH 2024/4/26 4Ob79/24g

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 26.04.2024
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Norm

ABGB §275 Z1
  1. ABGB § 275 heute
  2. ABGB § 275 gültig ab 01.07.2028 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 59/2017
  3. ABGB § 275 gültig von 01.07.2025 bis 30.06.2028 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 25/2025
  4. ABGB § 275 gültig von 01.07.2018 bis 30.06.2025 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 59/2017
  5. ABGB § 275 gültig von 01.02.2013 bis 30.06.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 15/2013
  6. ABGB § 275 gültig von 01.07.2007 bis 31.01.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 92/2006
  7. ABGB § 275 gültig von 01.07.1973 bis 01.07.1973 aufgehoben durch BGBl. Nr. 108/1973

Rechtssatz

Ein Notar (Notariatskandidat) oder Rechtsanwalt (Rechtsanwaltsanwärter) kann die Übernahme einer Erwachsenenvertretung nach § 275 Z 1 ABGB dann nicht ablehnen, wenn eine Angelegenheit des Betroffenen vorliegt oder zumindest konkret absehbar ist, die von einer Person ohne juristische Ausbildung nicht eigenständig erfüllt werden könnte. Die bloß abstrakte Möglichkeit, dass in Zukunft Prozesse und Verfahren anfallen oder Rechtskenntnisse künftig von Vorteil sein könnten, genügt nicht. Vielmehr müssen diese Angelegenheiten aktuell oder in naher Zukunft zu besorgen sein.Ein Notar (Notariatskandidat) oder Rechtsanwalt (Rechtsanwaltsanwärter) kann die Übernahme einer Erwachsenenvertretung nach Paragraph 275, Ziffer eins, ABGB dann nicht ablehnen, wenn eine Angelegenheit des Betroffenen vorliegt oder zumindest konkret absehbar ist, die von einer Person ohne juristische Ausbildung nicht eigenständig erfüllt werden könnte. Die bloß abstrakte Möglichkeit, dass in Zukunft Prozesse und Verfahren anfallen oder Rechtskenntnisse künftig von Vorteil sein könnten, genügt nicht. Vielmehr müssen diese Angelegenheiten aktuell oder in naher Zukunft zu besorgen sein.

Anmerkung

So bereits 5 Ob 190/23m; 6 Ob 125/23k; 4 Ob 41/23t.

Entscheidungstexte

  • RS0134776">4 Ob 79/24g
    Entscheidungstext OGH Zurückweisung mangels erheblicher Rechtsfrage 26.04.2024 4 Ob 79/24g
    Hier: Laufendes Abschiebungsverfahren vor dem Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl. (T1)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2024:RS0134776

Im RIS seit

04.06.2024

Zuletzt aktualisiert am

04.06.2024
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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